Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Online-Plattform CARIFY.

  1. Anwendungsbereich

Die CARIFY AG (nachfolgend „CARIFY“), Cheesturmweg 21, 4624 Härkingen, betreibt die Online-Plattform www.carify.com und von CARFIY verwaltete Plattformen wie www.bmw-flex.ch (nachfolgend „CARIFY-Plattformen“). Zweck der CARIFY-Plattformen ist die Vermittlung und Durchführung von Miet- und anderen Verträgen zwischen natürlichen und juristischen Personen (nachfolgend „Kunden“ genannt) und den entsprechenden CARIFY-Partnern.

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Rechte und Pflichten der Parteien bei der Nutzung der CARIFY-Plattformen.

  1. Nutzung der Online-Plattform

Das auf der BMW&MINI Flex by CARIFY Plattform angebotene Produkt- und Leistungsspektrum sowie die zur Verfügung stehenden Nutzungsmöglichkeiten und Funktionen können von CARIFY erweitert oder eingeschränkt werden.

Die Nutzung als solche oder einzelne Elemente davon können von der Erfüllung bestimmter Bedingungen oder zusätzlichen Informationen abhängig gemacht werden.

CARIFY behält sich das Recht vor, die CARIFY Plattformen nur für ausgewählte Betriebssysteme und bestimmte Versionen zur Verfügung zu stellen und/oder den Zugang zu ihren Diensten einzuschränken oder auszusetzen, wenn dies aus Kapazitäts-, Sicherheits-, Serverintegritäts- oder technischen Gründen erforderlich ist.

  1. Angebot und Abschluss von Miet- und anderen Verträgen

Alle Angebote, auf den CARIFY-Plattformen oder anderweitig, sind unverbindlich. Miet- und sonstige Verträge zwischen den CARIFY-Partnern und dem Kunden kommen zustande, wenn der Kunde über vordefinierte Funktionen auf einer der CARIFY-Plattformen seinen Antrag auf Abschluss eines Vertrages stellt und die entsprechenden Vertragsbedingungen und diese AGB akzeptiert und anschliessend als Vertreter des CARIFY-Partners gegenüber CARIFY elektronisch oder anderweitig den Abschluss des Vertragsverhältnisses bestätigt.

  1. Datenschutz, Einwilligung des Kunden in die Weitergabe von Daten

Darüber hinaus gilt die CARIFY-Datenschutzerklärung. Diese Bedingungen können jederzeit unter https://www.carify.com/de/bp/privacy-policy eingesehen werden.

Der Kunde wird darüber informiert, dass CARIFY verpflichtet sein kann, Kundendaten an die Polizei oder andere staatliche Behörden weiterzugeben.

  1. Beschränkung der Haftung von CARIFY

CARIFY haftet für Schäden, die dem Kunden aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der CARIFY Plattformen entstehen, nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Die CARIFY Plattformen können aufgrund von Wartungsarbeiten oder aus anderen Gründen vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen, ohne dass der Nutzer Ansprüche gegen CARIFY oder CARIFY Partner hat.

  1. Anpassungen der AGB

CARIFY kann die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Zeit zu Zeit ändern. Die Änderungen werden mit der Veröffentlichung der aktualisierten Bedingungen durch CARIFY an dieser Stelle oder mit der Veröffentlichung der geänderten Richtlinien oder ergänzenden Bedingungen für den jeweiligen Dienst durch CARIFY wirksam. Wenn Sie nach dieser Veröffentlichung weiterhin auf die CARIFY-Dienste zugreifen oder diese nutzen, erklären Sie sich mit den Änderungen einverstanden.

  1. Schlussklauseln

Etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, auch wenn ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wird. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder eine rechtliche Lücke aufweisen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klausel gilt diejenige wirksame Klausel als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

Soweit in diesen AGB aus Gründen der sprachlichen Einfachheit nur die männliche Form verwendet wird, ist stets auch die weibliche Form mit eingeschlossen.

  1. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht. Der Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz.

Zürich, 1. März 2022.

Nutzungsbedingungen

  1. Allgemein


CARIFY AG, Cheesturmweg 21, 4624 Härkingen, (nachfolgend: CARIFY) vermittelt über die Online-Plattform www.carify.com und
www.bmw-flex.ch (nachfolgend: CARIFY-Plattformen) natürlichen und juristischen Personen (nachfolgend: Kunden) die Nutzung von Fahrzeugen gegen Entgelt (CARIFY-Abo) sowie weitere Dienstleistungen von CARIFY-Partnern. Die vorliegenden Nutzungsbedingungen und die darin erwähnten Dokumente regeln die Rechte und Pflichten zwischen den Kunden und den jeweiligen CARIFY Partnern sowie zwischen den Kunden und CARIFY.

  1. Bedingungen


2.1 Berechtigung

Ein BMW & MINI Flex by CARIFY Abonnement kann abschliessen, wer einen festen Wohnsitz in der Schweiz hat, einen Führerausweis der für das Fahrzeug erforderlichen Kategorie des Strassenverkehrsamtes besitzt und mindestens 18 Jahre alt ist. Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, können kein BMW & MINI Flex by CARIFY -Abonnement abschliessen.

Für Fahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 350 PS muss der Kunde zum Zeitpunkt der Buchung über 30 Jahre alt sein, es sei denn, es wird in einer anderen Vereinbarung ausdrücklich etwas anderes festgelegt.


2.2 Bonitätsprüfung

Jeder Kunde muss vor Vertragsabschluss einen Bonitätsnachweis erbringen, der auf den Anforderungen von CARIFY basiert. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass CARIFY seine Kreditwürdigkeit eigenständig prüft und die dafür notwendigen Informationen einholt. CARIFY kann Dokumente über den Kunden, nahestehende Personen (Familie, Arbeitgeber, Unternehmen, Kreditkarteninhaber, etc.) wie Ausweise, Kontoauszüge, Gehaltsabrechnungen oder andere relevante Nachweise anfordern und Daten Dritter oder öffentliche Daten (Credit Check, Handelsregister, etc.) verwenden, um ein Vertragsverhältnis einzugehen, fortzuführen oder zu beenden. Der Kunde ist damit einverstanden, dass CARIFY personenbezogene Daten über ihn oder an Dritte weitergibt.

Entspricht die Kreditwürdigkeit des Kunden nicht den Anforderungen von CARIFY oder seinen Partnern, wird die Buchungsanfrage abgelehnt. Bereits geleistete Zahlungen werden dem Kunden innerhalb von maximal 20 Tagen zurückerstattet.

  1. CARIFY Abo

3.1 Zusammenfassung

Mit dem Abschluss des Buchungsprozesses auf einer der CARIFY-Plattformen und dem Akzeptieren der Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen stellt der Kunde eine rechtsverbindliche Buchungsanfrage an den CARIFY-Partner für ein CARIFY-Abo. Sind die nachfolgenden Bedingungen erfüllt und ist das Fahrzeug beim CARIFY-Partner verfügbar, kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen dem Kunden und dem CARIFY-Partner über die Nutzung des vom Kunden ausgewählten Fahrzeugs gegen Entgelt (CARIFY-Abo) zustande. Die Parteien des CARIFY-Abonnements sind der Kunde und der CARIFY-Partner. CARIFY tritt als Abschlussagent für den CARIFY-Partner auf und bestätigt den Abschluss des CARIFY-Abonnements und das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses durch Übersendung der endgültigen Buchungsbestätigung an den Kunden.

3.2 Beginn des BMW & MINI Flex by CARIFY Abos

Das BMW & MINI Flex by CARIFY Abonnement und sein erster Vertragsmonat beginnen mit dem Datum der tatsächlichen Lieferung an den Kunden oder der Abholung durch den Kunden.


3.3 Geltungsbereich des CARIFY-Abos

Das vom Kunden gebuchte BMW & MINI Flex by CARIFY Abonnement beinhaltet, sofern nicht anders schriftlich zwischen CARIFY und dem Kunden vereinbart:

  • Die ordnungsgemässe Nutzung des vom Kunden ausgewählten Fahrzeugs auf einer der CARIFY-Plattformen während der Mietdauer und innerhalb der in der endgültigen Buchungsbestätigung angegebenen monatlichen Freikilometer
  • die von CARIFY gewählte Bereifung
  • Die Autobahnvignette
  • Alle Zulassungsgebühren und Kfz-Steuern
  • Versicherungsleistungen gemäss Abschnitt 11
  • Alle Wartungs- und Reparaturarbeiten (siehe Ziffer 10), sofern sie nicht durch den vertragswidrigen Gebrauch des Kunden verursacht wurden


3.4 Freikilometer

Die Anzahl der Freikilometer richtet sich nach dem Kilometerpaket des vom Kunden gewählten Abonnements. Wird die Anzahl der Freikilometer im Laufe eines Monats nicht erreicht, wird die Differenz zwischen der verfügbaren Anzahl von Freikilometern im nächsten Vertragsmonat gutgeschrieben. Eine Kompensation der nicht genutzten Freikilometer am Ende der Mietdauer ist ausgeschlossen.

Sind bis zum Ende der Mietzeit mehr als die vertraglich vereinbarten Freikilometer zurückgelegt worden, wird jeder weitere Kilometer nach den in diesem Vertrag festgelegten Mehrkilometerkosten berechnet. Ändert ein Kunde sein Kilometerpaket und damit seinen Abonnementpreis und die damit verbundenen Extra-KM-Kosten, werden automatisch die höchsten Extra-KM-Kosten von allen für die Gesamtzahl der am Ende des Abonnements erfassten Extra-Kilometer angewendet.

3.5 Wechsel des Kilometerpaket

Eine Änderung des Kilometerpakets ist nur einmal während der Laufzeit des Abonnements möglich und jede Änderung ist mit einer Administrationsgebühr von 50 CHF verbunden. Änderungen können erst ab dem nächsten Mietmonat vorgenommen werden.

Während der Mindestlaufzeit:

Das Kilometerpaket kann erhöht, aber nicht gesenkt werden.

Nach der Mindestlaufzeit:

Das Kilometerpaket kann erhöht oder einmalig gesenkt werden.

Nach erfolgter Kündigung:

Nach der Kündigung durch den Kunden können keine Änderungen am Kilometerpaket mehr vorgenommen werden.

  1. Zahlung


4.1 Monatliche Rate

Der Kunde schuldet CARIFY eine feste monatliche Gebühr (in CHF inkl. MwSt./Umsatzsteuer) für die im Vertrag vereinbarten Leistungen. Der Kunde bleibt zur pünktlichen Zahlung verpflichtet, auch wenn er das Fahrzeug aus irgendeinem Grund nicht nutzen kann (z.B. wegen Wartung oder Instandhaltung).

4.2 Zahlungsvarianten und Zahlungsweise

Der Kunde zahlt eine monatliche Rate bei Erhalt der Buchungsbestätigung per Kreditkarte und dann alle 30 Tage eine weitere monatliche Rate.

Die Kreditkarte kann im Falle von Schäden, Reinigungskosten, zusätzlichen Kilometern oder anderen berechtigten Forderungen belastet werden.

4.3 Zahlungsverzug

Wird eine Forderung von CARIFY oder einem CARIFY-Partner nicht innerhalb der Zahlungsfrist beglichen, kann CARIFY dem Kunden die entstandenen Mehrkosten direkt in Rechnung stellen. Die folgenden Beträge können verrechnet werden:

  • Mahnung Nr. 1: Pauschalbetrag 30 CHF
  • Mahnung Nr. 2: Pauschalbetrag 50 CHF


Bezahlt der Kunde nach der 2. Mahnung die ausstehenden Rechnungen nicht, ist CARIFY berechtigt, das Abonnement im Namen des CARIFY-Partners fristlos zu kündigen, das Fahrzeug auf Kosten des Kunden abzuholen, dem Kunden die Abo-Monatsgebühren bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin in Rechnung zu stellen und dem Kunden die Gebühr bei Vertragsbruch zu belasten sowie die Forderungen gegen den Kunden an ein von CARIFY ausgewähltes Inkassobüro abzutreten. Die zusätzlichen Kosten, die dem Inkassobüro entstehen, gehen zu Lasten des Kunden und werden von diesem akzeptiert.

Während des Zeitraums der Nichtzahlung hat der Kunde keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen (z.B. Ersatzwagen usw.).

  1. Übernahme


5.1 Abholung beim CARIFY-Partner und Lieferung nach Hause

Der Kunde wählt bei der Buchung seines CARIFY-Abonnements zwischen der Abholung des Fahrzeugs beim CARIFY-Partner oder einer von CARIFY organisierten Lieferung an eine Adresse seiner Wahl innerhalb der Schweiz oder des Fürstentums Liechtenstein (Heimlieferung). Änderungen der Lieferadresse weniger als fünf Tage im Voraus können nicht garantiert werden.

Bei der Heimlieferung wird das Fahrzeug im Auftrag des Kunden von einem CARIFY Mitarbeiter oder einer von CARIFY beauftragten Person beim CARIFY Partner abgeholt. Die zwischen Abhol- und Lieferort anfallenden Kilometer und der Treibstoff gehen zu Lasten des Kunden.

5.2 Übernahme und Mängel

Sowohl bei der selbständigen Übernahme des Fahrzeugs durch den Kunden beim CARIFY-Partner als auch bei der Heimlieferung wird ein Übergabeprotokoll erstellt. Die Protokolle dokumentieren den Zustand des Fahrzeugs zum genannten Zeitpunkt (Kilometerstand, Schäden, Allgemeinzustand, etc.)

Der Kunde muss das Fahrzeug bei Abholung überprüfen und eventuelle Mängel/Schäden auf dem Übergabeprotokoll vermerken. Bei schwerwiegenden Mängeln/Schäden muss der Kunde die Annahme des Fahrzeugs verweigern und CARIFY unverzüglich kontaktieren.

5.3 Verzögerung beim Übergabetermin

Der in der Buchung angegebene gewünschte Übergabetermin wird von CARIFY nicht garantiert und der Kunde hat keinen Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug, eine finanzielle Entschädigung oder eine Stornierung des Abonnements, wenn das Fahrzeug nicht zum gewünschten Übergabetermin bereit ist.

  1. Eigentumsverhältnisse

Das Fahrzeug ist Eigentum der CARIFY-Partner oder eines Dritten. Der Kunde erwirbt keinerlei Eigentums- oder sonstige Rechte an dem Fahrzeug. Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht an dem Fahrzeug für Forderungen gegen CARIFY-Partner oder CARIFY.

Der Kunde hat das Fahrzeug frei von Rechten Dritter zu halten. Er darf das Fahrzeug nicht verkaufen, vermieten, verpfänden, verschenken, zur Sicherheit übereignen, untervermieten oder zum Carsharing anbieten.

  1. Nutzung des CARIFY-Abonnements

7.1 Berechtigte Nutzer

Die von den CARIFY Plattformen gemieteten Fahrzeuge können vom Kunden an Dritte (im Folgenden „berechtigte Nutzer“ genannt) zur Nutzung überlassen werden. Die berechtigten Benutzer müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie der Kunde und sind verpflichtet, die gleichen Pflichten einzuhalten. Der Kunde kann Dritte, die über einen in der Schweiz gültigen Lernfahrausweis verfügen, zum Fahren berechtigen, sofern sie alle in der Schweiz geltenden Verkehrsregeln für solche Fahrschüler einhalten. Der Kunde bleibt in jedem Fall Vertragspartner.

7.2 Geografische Einschränkungen

Das Fahrzeug soll hauptsächlich in der Schweiz eingesetzt werden. Der Fahrzeugausweis der Fahrzeuge von CARIFY und seinen CARIFY-Partnern gilt in Europa und den Mittelmeeranrainerstaaten mit Ausnahme von Ägypten, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Iran, Israel, Kasachstan, Kosovo, Libanon, Libyen, Russische Föderation, Syrien, Ukraine.

7.3 Allgemeine Pflichten des Kunden bei der Nutzung

Der Kunde hat während der Nutzung des Fahrzeugs und während der gesamten Vertragslaufzeit die folgenden allgemeinen Pflichten:

  1. Der Kunde muss alle gesetzlichen Verpflichtungen, die sich aus dem Betrieb und der Wartung des Fahrzeugs ergeben, erfüllen, indem er CARIFY unverzüglich informiert (z.B. Warnlampen, niedriges Reifenprofil, etc.).
  2. Der Kunde muss alle Verkehrsvorschriften in der Schweiz und im Ausland einhalten.
  3. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug ausreichend gegen Diebstahl geschützt ist.
  4. Der Kunde darf das Fahrzeug nicht ohne die angebrachten Nummernschilder auf öffentlichen Strassen fahren. Es ist nicht gestattet, Nummernschilder zu wechseln oder an anderen Fahrzeugen anzubringen.
  5. Der Kunde muss sicherstellen, dass das Fahrzeug gemäss den Betriebs- und Wartungsanweisungen des Herstellers gewartet und behandelt wird. Der Kunde ist verpflichtet, CARIFY unverzüglich zu informieren, wenn ein Service oder eine Wartung fällig ist (z.B. wenn der Kunde eine bestimmte Kilometerzahl erreicht hat, wenn das Fahrzeug den Kunden durch eine Warn- oder Servicelampe darauf hinweist usw.).
  6. Der Kunde darf keine optischen oder technischen Veränderungen am Fahrzeug vornehmen.
  7. Reparaturen, Wartungen, Instandhaltungen oder Reifenwechsel dürfen nur von einem CARIFY-Partner durchgeführt werden.
  8. Der Kunde darf mit dem Fahrzeug keine Straftat begehen.
  9. Der Kunde muss CARIFY unverzüglich informieren, wenn ihm der Führerschein entzogen wird.
  10. Der Kunde muss die für das Fahrzeug geltenden Vorschriften bezüglich des zu verwendenden Treibstoffes einhalten.
  11. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass im Fahrzeug nicht geraucht wird.
  12. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug sauber gehalten wird und dass keine Tiere darin gehalten werden.
  13. Der Kunde muss sicherstellen, dass sich das Fahrzeug bei jeder Fahrt in einem verkehrssicheren Zustand befindet.
  14. Der Kunde muss CARIFY unverzüglich über jeden Unfall oder Schaden informieren.


7.4 Service, Wartung und Reifen

CARIFY koordiniert jeden Service, jede Wartung oder jeden Reifenwechsel und informiert den Kunden rechtzeitig darüber. Auf Verlangen ist der Kunde verpflichtet, das Fahrzeug dem CARIFY Partner oder CARIFY zu Service- oder Wartungszwecken zu übergeben, das Fahrzeug wechseln zu lassen und es für die Dauer der Arbeiten in den Händen des CARIFY Partners oder CARIFY zu belassen. Beim Reifenwechsel sind CARIFY und CARIFY-Partner frei in der Entscheidung über Grösse, Marke, Fabrikat und Material der Reifen.

Bei aussergewöhnlichen oder unvorhersehbaren Arbeiten am Fahrzeug ist der Kunde verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sich das Fahrzeug für jede Fahrt in einem verkehrssicheren Zustand befindet. Sollte dies nicht der Fall sein, darf der Kunde das Fahrzeug unter keinen Umständen benutzen und muss CARIFY unverzüglich darüber informieren. Der Kunde darf Reparaturen, Wartungen, Reifenwechsel oder andere Arbeiten niemals an Dritte vergeben oder selbst durchführen.

Im Falle einer Wartung oder eines Service sind CARIFY und der CARIFY-Partner nicht verpflichtet, dem Kunden für die Dauer der Wartung oder des Service ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen.

7.5 Verbotene Aktivitäten

Verboten ist die Nutzung des Fahrzeugs zu gewerblichen Zwecken, für kostenpflichtige Fahrten (wie UBER), bei Motorsportveranstaltungen, auf Schleuderkursen, zum Abschleppen oder Bewegen anderer Fahrzeuge sowie für Fahrten, die eine behördliche Genehmigung erfordern. Untervermietung und Carsharing sind nicht erlaubt.


7.6 Operative Kosten

Jede zusätzliche Arbeit, die für CARIFY und seinen CARIFY-Partner geleistet wird, wird wie folgt vergütet:

  • Forderungseinzug: 100 CHF + tatsächliche externe Kosten für das Inkasso
  • Rückgabe des Fahrzeugs bei Vertragsbruch / vorzeitiger Kündigung: Min. 500 CHF
  • Rückgabe des Fahrzeugs ausserhalb des vereinbarten Zeitfensters und ohne Zustimmung von CARIFY und/oder dem CARIFY-Partner: CHF 200
  • Standardreinigung des Fahrzeugs (innen): 40 CHF
  • Standardreinigung des Fahrzeugs (aussen): 20 CHF
  • Reinigung von 1 Sitz: 50 CHF
  • Beseitigung von starken Verschmutzungen im Allgemeinen: 200 CHF
  • Beseitigung von starken Verschmutzungen des Fahrzeugs durch Tiere: 400 CHF
  • Beseitigung von starker Verschmutzung des Fahrzeugs durch Rauchen: 1800 CHF
  • Verletzung der Meldepflicht im Schadensfall: 500 CHF
  • Unabhängiger Gutachter bei Unstimmigkeiten: 480 CHF
  • Nichterscheinen oder Nichtbestätigung von Terminen für Lieferung, Service, Wartung oder Reparatur: 150 CHF
  • Änderung des KM-Pakets / Kündigungsdatum: 50 CHF
  • Wechsel des Fahrzeugausweises/Kennzeichens wegen Umzug: 75 CHF

Diese Rechnungen müssen innerhalb von 10 Tagen bezahlt werden.

7.7 Geldbussen und Verkehrsverstösse

Bussgelder und Strafen für vom Kunden zu verantwortende Verkehrsordnungswidrigkeiten sowie die entsprechenden Verfahrenskosten sind vom Kunden zu tragen. Der Kunde hat CARIFY und die Partner von CARIFY von solchen Ansprüchen unverzüglich freizustellen. CARIFY wird den Kunden über den Erhalt eines Bussgeldbescheids informieren. Falls der Kunde nicht innerhalb von 48 Stunden antwortet oder Einspruch gegen die Geldstrafe einlegt, wird CARIFY die Kreditkarte des Kunden mit dem Betrag der Geldstrafe belasten und diesen in seinem Namen begleichen. CARIFY hat das Recht, die Daten des Kunden an die Behörden weiterzugeben und dem Kunden die durch die Bearbeitung entstandenen Mühen und Kosten in Rechnung zu stellen. Mehrfache Verkehrsverstösse gelten als Pflichtverletzungen gemäss Ziffer 7.9.

7.8 Übermässiger Kilometerverbrauch

CARIFY behält sich das Recht vor, bei überhöhter Kilometerleistung (ab 2.000 km über dem aktuellen monatlichen Kilometergeld) während der Laufzeit des Abonnements eine Zwischenrechnung zu stellen. Stellt sich z.B. bei einer Wartung des Fahrzeugs heraus, dass deutlich mehr Kilometer gefahren wurden als gebucht, wird eine Zwischenrechnung ausgestellt. CARIFY behält sich das Recht vor, das Abonnement bei übermässigem Kilometerverbrauch fristlos zu kündigen.


7.9 Pflicht zur Zusammenarbeit und zur Bereitstellung von Informationen

Der Kunde ist verpflichtet, CARIFY unverzüglich über jede Änderung seines Wohnsitzes, seiner persönlichen Daten oder relevanter Informationen wie z.B. den Verlust eines gültigen Führerscheins (z.B. Beschlagnahmung) zu informieren. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, seine persönlichen Daten wahrheitsgemäss und transparent anzugeben. Sollte CARIFY eine Änderung der persönlichen Daten nicht mitteilen, kann CARIFY dem Kunden den entstandenen Aufwand in Rechnung stellen. Ist der Kunde länger als 30 Tage nicht erreichbar, kann CARIFY das Vertragsverhältnis im Namen des CARIFY Partners fristlos kündigen.

7.10 Pflichtverletzungen

Bei Pflichtverletzungen des Kunden hat CARIFY das Recht, das Vertragsverhältnis im Namen des CARIFY Partners fristlos zu kündigen. In diesem Fall sind die Kosten für die Rückgabe des Fahrzeugs an den CARIFY Partner vom Kunden zu tragen.

  1. Beendigung des CARIFY-Abonnements

8.1 Ordentliche Beendigung des CARIFY-Abonnements durch den Kunden

Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Kunde das Abonnement mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines jeden Abonnementmonats kündigen. Der Kunde muss das Abonnement kündigen, da es sich sonst automatisch jeden Monat verlängert (unabhängig vom Paket). Die Kündigung muss direkt über die CARIFY-Plattform erfolgen.

8.2 Ordentliche Beendigung des CARIFY-Abonnements durch die Garage

Die Kündigungspolitik der Garage für das Abonnement hängt von der Art des Pakets ab:

Flex Pakete: Die Garage muss das Fahrzeug bis zu 8 Monate nach der Mindestlaufzeit garantieren. Die Garage muss das Abonnement 2 Monate im Voraus kündigen. Wenn weder die Werkstatt noch der Kunde kündigt, verlängert sich das Abonnement automatisch jeden Monat nach der Mindestlaufzeit.

Beispiel: Der Kunde mietet ein Fahrzeug mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten und kündigt das Abonnement nach Ablauf der Mindestlaufzeit nicht. Nach 12 Monaten Vertragslaufzeit könnte die Garage kündigen, so dass das Fahrzeug nach 14 Monaten (6 Monate Mindestlaufzeit + 8 Monate Garantie mit 2 Monaten Kündigungsfrist) wieder in die Garage zurückkehrt.

Fix Pakete: Die Garage muss das Fahrzeug bis zum Ende der Mindestlaufzeit garantieren. Die Garage muss das Abonnement 1 Monat im Voraus kündigen. Wenn weder die Garage noch der Kunde kündigt, verlängert sich das Abonnement nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch jeden Monat.

Beispiel: Der Kunde mietet ein Fahrzeug mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten. Nach 5 Monaten Vertragslaufzeit könnte die Garage kündigen, so dass das Fahrzeug nach 6 Monaten (6 Monate Mindestlaufzeit mit 1 Monat Kündigungsfrist) an die Garage zurückgegeben wird.

 

CARIFY wird sich bemühen, ist aber in keiner Weise für die Suche nach einem neuen oder Ersatzfahrzeug verantwortlich, falls das Abonnement von der Werkstatt gekündigt wird.

8.3 Vorzeitige Beendigung des CARIFY-Abonnements durch den Kunden

Das CARIFY-Abonnement kann nicht vor Ablauf der vom Kunden gewählten Mindestlaufzeit gekündigt werden. Kündigt der Kunde vor der Übergabe des Fahrzeugs, berechnet CARIFY eine Strafgebühr von 500 CHF anstelle des vollen Buchungsbetrags. Nach der Übergabe des Fahrzeugs ist eine Kündigung nicht mehr möglich, und der Kunde muss alle monatlichen Abonnements bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit bezahlen.

Das Abonnement kann in den folgenden Fällen vor Ablauf der Mindestvertragsdauer gekündigt werden:

  • Der Kunde ist aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage, das Fahrzeug zu nutzen, wobei die gesundheitliche Beeinträchtigung nicht vorübergehend sein darf und durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden muss.
  • Der Kunde stirbt oder wird von einem Gericht für verschollen erklärt.

8.4 Vorzeitige Beendigung des CARIFY-Abonnements durch CARIFY

CARIFY ist in folgenden Fällen berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund vorzeitig fristlos zu kündigen:

  • Der Kunde ist mit der Zahlung des monatlichen Entgelts in Verzug und leistet auch nach der 2. Mahnung (siehe Ziffer 4.3) keine vollständige Zahlung der offenen Rechnung.
  • Das Fahrzeug verliert seine Zulassung, wird von den Behörden beschlagnahmt oder eingezogen aus Gründen, die der Kunde oder ein berechtigter Nutzer zu vertreten hat.
  • Das Fahrzeug wurde von einer Partei für eine Straftat verwendet oder es besteht ein entsprechender dringender Verdacht auf eine Straftat.
  • Eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden steht bevor oder ist bereits eingetreten.
  • Der Kunde verliert oder wird in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt oder stirbt.
  • Die Versicherung des Fahrzeugs kann aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht mehr zu für CARIFY akzeptablen Konditionen abgeschlossen werden oder der Versicherungsschutz für das Fahrzeug entfällt.
  • Das Fahrzeug ist aus irgendeinem Grund ein Totalschaden, oder die Kosten für die Reparatur, Wartung oder andere Arbeiten am Fahrzeug sind für CARIFY zu hoch (Entscheidung nach eigenem Ermessen).
  • Der Kunde nutzt das Fahrzeug vertragswidrig, erlaubt eine solche Nutzung oder nimmt vertragswidrige Leistungen in Anspruch.
  • Der Kunde macht unrichtige Angaben über seine persönlichen oder finanziellen Verhältnisse zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder hat Tatsachen verschwiegen, die CARIFY veranlasst hätten, den Vertragsabschluss abzulehnen, wenn sie ihr bekannt gewesen wären.
  • Der Kunde verlegt seinen Wohnsitz ins Ausland oder gibt seinen Führerschein ab oder wird dazu gezwungen (vgl. Abschnitt 3).
  • Der Kunde weigert sich, die für die Erfüllung gesetzlicher und behördlicher Pflichten erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
  • Gegen den Kunden wird in der Schweiz oder im Ausland eine Strafuntersuchung eingeleitet.


Vorzeitige Annullierungen von CARIFY führen zu einer Gebühr von min. 500 CHF, wie in Ziffer 7.6 erwähnt.

8.3. Änderung des Kündigungsdatums

Sobald ein Abonnement gekündigt wurde, unterliegt jede Änderung des Kündigungsdatums der Zustimmung von CARIFY und dem CARIFY-Partner. Wenn die Änderung akzeptiert wird, wird eine Administrationsgebühr von 50 CHF fällig.

  1. Rückgabe des Fahrzeuges

9.1 Allgemein

Am Ende der Mietzeit hat der Kunde die Wahl zwischen der Rückgabe des Fahrzeugs beim CARIFY-Partner oder einer von CARIFY organisierten, kostenpflichtigen Rücklieferung von einer Adresse seiner Wahl innerhalb der Schweiz oder des Fürstentums Liechtenstein (Rücklieferung). Das Datum und der Ort der Rückgabe werden von CARIFY zusammen mit dem Kunden vereinbart.

Am Ende der Mietzeit muss der Kunde das Fahrzeug vollgetankt, unbeschädigt, gereinigt und in einem dem Alter und der Laufleistung des Fahrzeugs entsprechenden verkehrssicheren Zustand zusammen mit allen dazugehörigen Dokumenten an den CARIFY-Partner von CARIFY zurückgeben. Die zwischen dem Abholort und dem Lieferort erforderlichen Kilometer und der Treibstoff gehen zu Lasten des Kunden. Änderungen der Rückgabeadresse, die weniger als fünf Tage im Voraus erfolgen, können nicht garantiert werden.

9.2 Zustandsprüfung

Bei Rückgabe des Fahrzeugs wird in Anwesenheit des Kunden oder seines Vertreters ein Rückgabeprotokoll über den Zustand des Fahrzeugs erstellt, in dem die Rückgabe des Fahrzeugs sowie feststellbare Schäden festgehalten werden. Die Werkstatt hat das Recht, innerhalb von 24 Stunden nach Rückgabe des Fahrzeugs Schäden zu melden, die bei der Rückgabe nicht erkannt werden konnten (z. B. wenn das Fahrzeug zu schmutzig oder nass ist).

Wenn der Kunde das Fahrzeug einem CARIFY-Lieferanten zur Rückgabe übergibt, überprüft die Werkstatt das Fahrzeug und erstellt das Rückgabeprotokoll innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt des Fahrzeugs durch den Lieferanten.

9.3 Zustand des Fahrzeugs bei der Rückgabe

Die Schäden am Fahrzeug werden von CARIFY anhand des CARIFY-Schadenkatalogs bewertet. Bei Unstimmigkeiten zwischen dem Kunden und den Vertretern von CARIFY oder dem CARIFY-Werkstattpartner über den Zustand des Fahrzeugs wird ein unabhängiger Sachverständiger zur objektiven Beurteilung des Zustands hinzugezogen. Die Kosten für den unabhängigen Sachverständigen werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

9.4 Verbindliche Rückgabe und Autorisierung

Bei Nichteinhaltung des Rückgabetermins durch den Kunden sind CARIFY und seine CARIFY-Partner berechtigt, das Fahrzeug ohne Gerichtsbeschluss oder Kaution beim Kunden abzuholen. Die Kosten für die Rückgabe werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

Der Kunde ermächtigt CARIFY-Vertreter, den CARIFY-Partner oder von CARIFY beauftragte Dritte, das Grundstück oder Gebäude, auf dem sich das Mietfahrzeug befindet, zu betreten, um eine Rückführung durchzuführen.

Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarte monatliche Gebühr weiter zu zahlen und allen Verpflichtungen nachzukommen, auch wenn er die verspätete Rückgabe nicht zu vertreten hat.

  1. Versicherung

Der Kunde ist während der Dauer des Mietverhältnisses beim CARIFY-Versicherungspartner Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG, Postfach, 8085 Zürich (nachfolgend Zürich Versicherung genannt) versichert. Die Leistungen umfassen:

  • Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von 100’000’000 CHF Selbstbehalt pro Ereignis für Fahrer über 25 Jahre 0 CHF pro Ereignis, Selbstbehalt pro Ereignis für Fahrer unter 25 Jahren 1’000 CHF pro Ereignis.
  • Vollkaskoversicherung mit 1’000 CHF Selbstbehalt pro Ereignis.
  • Teilkaskoversicherung mit 0 CHF Selbstbehalt pro Ereignis.
  • Parkschadenversicherung mit 0 CHF Selbstbehalt pro Ereignis und max. 2 Ereignissen pro Kalenderjahr.
  • Glasbruch plus
  • Pannenhilfe Europa mit Ersatzfahrzeug mit Rückführung in die Garage des CARIFY-Partners.
  • 24/7 Pannenhilfe

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des CARIFY-Versicherungspartners sind anwendbar.

  1. Schadensfälle und Pannen

11.1 Verpflichtung zur Meldung

Bei Ereignissen wie Unfall, Diebstahl, Verlust, Feuer, Wild- oder sonstigen Schäden und der Geltendmachung von Ansprüchen durch Dritte hat der Kunde unverzüglich die Versicherung zu benachrichtigen und gegebenenfalls eine polizeiliche Anzeige zu erstatten. Dies gilt auch für Unfälle, die der Kunde selbst ohne Beteiligung Dritter verursacht hat. Entgegenstehende Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden und der Kunde darf Schäden nicht selbst beheben.

In all diesen Fällen sowie im Falle einer Panne ist der Versicherungspartner von CARIFY, die Zürich Versicherung, unverzüglich zu benachrichtigen.

Damit ein Schaden durch die Versicherung gedeckt ist, ist der Kunde gesetzlich verpflichtet, Angaben zu den Umständen zu machen, unter denen der Schaden entstanden ist. Fehlt eine solche Erklärung oder ist sie unvollständig, deckt die Versicherung den Schaden nicht und der Kunde muss den gesamten Reparaturbetrag bezahlen.

11.2 Geringfügige Schäden

Im Falle eines geringfügigen Schadens kann CARIFY dem Kunden die in den Nutzungsbedingungen festgelegte Selbstbeteiligung für Kaskoschäden in Rechnung stellen.

11.3 Diebstahl und Totalverlustes

Im Falle eines Totalverlustes oder Diebstahls haben der CARIFY Partner und CARIFY im Namen des CARIFY Partners das Recht, das CARIFY Abonnement fristlos zu kündigen.

11.4 Ersatzfahrzeug

Wenn Ihr Fahrzeug aufgrund eines Unfalls oder einer Panne nicht mehr fahrtüchtig ist, hat der Kunde Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug von der Versicherungsgesellschaft bis zu einem Höchstbetrag von CHF 4’000. Liegen die Kosten für das Ersatzfahrzeug über CHF 4’000 (z.B. aufgrund von Lieferschwierigkeiten von Ersatzteilen), stellt CARIFY Ihnen nach Ablauf des Ersatzfahrzeugs der Versicherung kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung.


11.5 Totalschaden am Fahrzeug

Im Falle eines Totalschadens am Fahrzeug, der durch den Kunden oder einen Dritten verursacht wurde, erlischt das Abonnement. CARIFY und die Werkstatt sind nicht verpflichtet, ein Fahrzeug zur Verfügung zu stellen, das über den Versicherungsschutz hinausgeht.

  1. Schlussbestimmungen


12.1 Änderungen und Ergänzungen

Änderungen oder Ergänzungen der Nutzungsbedingungen sowie rechtsgeschäftliche Willenserklärungen wie Kündigungen oder Mängelrügen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (Brief oder E-Mail).

12.2 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Die Nutzungsbedingungen und alle Beilagen unterstehen dem anwendbaren Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz.